Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16.7.2020 (Az: C-311/18) das Privacy shield Abkommen mit den USA für ungültig erklärt. Der Grund: Die Datenschutzbestimmungen der USA sind weniger streng als die der EU, daher kann einer Weitergabe von Daten an die USA nicht zugestimmt werden. Da der Abschluss einer Nachfolgeregelung zum EU-US Privacy Shield nicht absehbar ist, muss von allen Websitebetreibern unverzüglich die Weitergabe von Daten unterbunden werden. Es drohen sonst hohe Strafen. Facebook z.B. wurde mit fast 5 Mrd. Euro die bisher höchste Summe an Strafen verhängt.
Was heisst das für das Ausspielen von Videos?
Für das Ausspielen von Videos amerikanischer Anbieter muss ab sofort eine extra Abfrage zum Datenversand nach USA jedes Mal einzeln beim User gesetzt werden. Ein Unding.
Besser ist die Nutzung von Video.Taxi, einem deutschen Internetstreaminganbieter, der die Einbettung von Videos DSGVO-konform erlaubt. Damit der Bidschirm ihrer User nicht so aussieht: